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   LG Hamburg, 22.06.2007 - 618 KLs 2/07   

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https://dejure.org/2007,33057
LG Hamburg, 22.06.2007 - 618 KLs 2/07 (https://dejure.org/2007,33057)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22.06.2007 - 618 KLs 2/07 (https://dejure.org/2007,33057)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 618 KLs 2/07 (https://dejure.org/2007,33057)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 588
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus LG Hamburg, 22.06.2007 - 618 KLs 2/07
    Angesichts der niedrigen Schwelle des Anfangsverdachts ist allgemein anerkannt dass an das Vorliegen der Strafverfolgungsgefahr keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind ( BVerfG, NJW 2002, 1411, 1412; SK- Rogall , a.a.O., Rn. 37 m.w.Nw.).

    Konstitutiv für diese Fälle ist insbesondere ein bereits nach Aktenlage nachvollziehbarer örtlicher und personeller Konnex zwischen der den Ermittlungsgegenstand bildenden Tat und der Person des die Auskunft verweigernden Zeugen (vgl. BVerfG, NStZ 2002, 378; BGH, NStZ 1999, 1413; BGH, BGHR StPO § 70, Weigerungsgrund 2; BGH, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1) Gerade im Bereich der Vereinigungs- und Rauschmitteldelikte kann der Kontakt zu einzelnen Beteiligten den Konnex bereits begründen.

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 312/91

    Mindestwirkstoffmenge - Vorsatz des Täters - Zugrundelegung des Wirkstoffgehaltes

    Auszug aus LG Hamburg, 22.06.2007 - 618 KLs 2/07
    Konstitutiv für diese Fälle ist insbesondere ein bereits nach Aktenlage nachvollziehbarer örtlicher und personeller Konnex zwischen der den Ermittlungsgegenstand bildenden Tat und der Person des die Auskunft verweigernden Zeugen (vgl. BVerfG, NStZ 2002, 378; BGH, NStZ 1999, 1413; BGH, BGHR StPO § 70, Weigerungsgrund 2; BGH, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1) Gerade im Bereich der Vereinigungs- und Rauschmitteldelikte kann der Kontakt zu einzelnen Beteiligten den Konnex bereits begründen.
  • BGH, 16.12.1988 - StB 47/88
    Auszug aus LG Hamburg, 22.06.2007 - 618 KLs 2/07
    Denn auch Beschuldigte aus dem Bereich der organisierten Kriminalität unterhalten eine Vielzahl an persönlichen Kontakten, die weder für Zeugen etwas an ihrer Zeugenrolle ändern kann noch geeignet sind, eine umfassende Aussageverweigerung zu rechtfertigen (BGH, BGHR StPO § 70 Weigerungsgrund 4).
  • BGH, 15.06.1988 - StB 17/88
    Auszug aus LG Hamburg, 22.06.2007 - 618 KLs 2/07
    Konstitutiv für diese Fälle ist insbesondere ein bereits nach Aktenlage nachvollziehbarer örtlicher und personeller Konnex zwischen der den Ermittlungsgegenstand bildenden Tat und der Person des die Auskunft verweigernden Zeugen (vgl. BVerfG, NStZ 2002, 378; BGH, NStZ 1999, 1413; BGH, BGHR StPO § 70, Weigerungsgrund 2; BGH, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1) Gerade im Bereich der Vereinigungs- und Rauschmitteldelikte kann der Kontakt zu einzelnen Beteiligten den Konnex bereits begründen.
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    Auszug aus LG Hamburg, 22.06.2007 - 618 KLs 2/07
    Dabei ist auch zu beachten, dass Fallkonstellationen anerkannt sind, in denen sich das Auskunftsverweigerungsrecht zum "Aussageverweigerungsrecht" verdichten kann ( BGHSt 47, 220, 222 ).
  • OLG Hamburg, 08.02.1984 - 1 Ws 26/84

    Strafverfolgungsgefahr; Rechtsfrage; Entscheidung des vernehmenden Gerichts;

    Auszug aus LG Hamburg, 22.06.2007 - 618 KLs 2/07
    Ausreichend ist es dafür bereits, dass der Zeuge bestimmte Tatsachen angeben müsste, die einen prozessual tragfähigen Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO für das Vorliegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit und damit für die Aufnahme von Ermittlungen begründen würde (Hans OLG Hamburg, NJW 1984, 1635, 1636; SK- Rogall , StPO, Juli 2003, § 55 Rn. 37; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 5. Aufl., Rn. 1116).
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